MUSIK IM GANZTAG

ANLEITUNGEN, FRAGEN & ANTWORTEN ZUR KOOPERATION IM GANZTAG

Der Ganztag bietet viel Spielraum für Musikangebote, um das künstlerisch-musische Spektrum im Schulraum zu erweitern. Chöre, Orchester, Bandarbeit, Instrumentalunterricht, Ensemblearbeit und Musiktheaterprojekte beschreiben nur die Eckpunkte eines breiten Gestaltungsspielraums. Bei allen Projekten gilt, in Abstimmung mit allen Beteiligten Angebote und Räume zu schaffen, die die Erfahrung von Zugehörigkeit, Selbst- und Mitbestimmung, das Erleben von Kompetenz, die Anbindung in den Sozialraum und gutes Zusammenwirken aller Beteiligten ermöglicht.

Beispiel Ganztag in der Mittelschule

Ein Projekt des downtown music institutes in Augsburg

 

Beispiel Gymnasium

Projektfilm der BLKM über die Orchesterarbeit am Gymnasium Höhenkirchen-Siegertsbrunn

GANZTAG - warum?

Im Oktober 2021 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Ganztagförderungsgesetzt (GaFöG) beschlossen. Es tritt ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft. Jedes Kind, das zu diesem Zeitpunkt in die Schule kommt, hat dann bis zur fünften Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagesplatz, d. h. aktuell auf eine Förderung in einer Tageseinrichtungen an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Diese Förderung ist ein Angebot, keine Pflicht, d. h. kein Kind muss eine Ganztagsbetreuung besuchen.
 
Die Staatsregierung hat ein Ganztagsversprechen gegeben: Für jeden Ganztagsplatz, den die Kommunen bis 2029 schaffen, garantiert der Freistaat finanzielle Unterstützung bei den Investitionskosten. So hilft er den Kommunen bei der Schaffung von 130.000 neuen Ganztagsplätzen. Quelle: StMAS
 
Landesförderprogramm Ganztagsausbau Grundschulkinder - Ansprechpartner für förderrechtliche Fragen, FAQ Richtlinien, Antragstellung & häufige Fragen (Quelle: StMAS)
 

 

Ganztag - Welche FoRMEN?

Organisation im festen Klassenverband über den ganzen Tag verteilt. Rhythmisierter Unterricht von 8 – 16 Uhr. Kinder sind zur Teilnahme an mindestens vier Tagen mit mindestens à 7,5 Stunden in einer gebundenen Ganztagsklasse mit der verbindlichen Anmeldung für die Dauer eines Schuljahres verpflichtet.

Jeder Unterrichtstag gestaltet sich als rhythmisierte Verteilung von Pflichtunterricht, Studierzeiten und Entspannungsphasen im festen Klassenverband. Begleitet wird das Angebot durch Lehrkräfte und/oder weiteres pädagogisch tätiges Personal.

Elternbeitrag umfasst die Kosten für die Mittagsverpflegung und Zusatzangebote wie z.B. Betreuung in Randzeiten, an einem weiteren Wochentag oder für besondere Angebote wie z.B. Instrumentalunterricht.

Betreuung erfolgt meist ganztägig durch Lehrkräfte.

Externes Personal kann zur Gestaltung besonderer Angebote und der Betreuung der Mittagszeit eingesetzt werden, z. B. Sozialpädagoge, etc.

Ansprechpartner: Klassleitung/Schulleitung

Die gebundene Ganztagsschule im Detail

Eine Schule ist verpflichtet, an mindestens vier Tagen pro Woche den offenen Ganztag anzubieten. Für die Eltern besteht die Verpflichtung, an mindestens 2 Tagen pro Woche täglich mindestens 2,5 Stunden, bei Kurzgruppen mindestens 60 Minuten, im direkten Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht zu buchen.

Kinder werden im direkten Anschluss an den Pflichtunterricht einer Regelklasse jahrgangsstufenübergreifend im flexiblen Verband betreut. Die Betreuung findet durch weiteres pädagogisch tätiges Personal eines externen Kooperationspartners statt. Die Leitung hat der Träger, der auch das Personal stellt.

Elternbeitrag umfasst die Kosten für die Mittagsverpflegung und Zusatzangebote wie z. B. Betreuung in Randzeiten, an einem weiteren Wochentag oder für besondere Angebote wie z.B. Instrumentalunterricht. Je nach den Gegebenheiten vor Ort erhalten sie evtl. einen Zuschuss.

Betreuung erfolgt während der Unterrichtszeit durch die Lehrkräfte.

Das Nachmittagsangebot gestaltet externes Personal.

Ansprechpartner sind der/die Ganztagskoordinator/in, der/die in Abstimmung mit der Schulleitung agiert.

Die offene Ganztagsschule im Detail
 

Kinder nehmen am Pflichtunterricht einer Regelklasse teil. Im Anschluss folgt die Mittagsbetreuung mit einem sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichteten Betreuungsangebot. Die Kinder werden bis mindestens 15.30 Uhr betreut. Die Trägerschaft der Mittagsbetreuung liegt meist bei einem freien Träger oder bei der Kommune. Es fallen Elternbeiträge an.

Die Mittagsbetreuung im Detail

Freistaat und Landeshauptstadt München haben unter dem Arbeitstitel „Kooperative Ganztagsbildung“ gemeinsam ein neues Ganztagsmodell für Grundschulkinder in der Landeshauptstadt München entwickelt. Das Ganztagsmodell wurde mit dem Schuljahr 2018/2019 in einem Modellversuch an der Grundschule am Pfanzeltplatz in der Landeshauptstadt München gestartet. Mit dem Schuljahr 2019/2020 starteten in München neun weitere Standorte der Kooperativen Ganztagsbildung. 

Es handelt sich hierbei um ein Angebot der Jugendhilfe, das im Schulhaus in der Verantwortungsgemeinschaft von Schule und Jugendhilfe stattfindet. Es gibt zwei Varianten: Die rhythmisierte Variante, die der gebundenen Ganztagsklasse entspricht. Bei der flexiblen Variante findet die Betreuung in jahrgangs- und klassenübergreifenden Gruppen statt, vergleichbar mit dem offenen Ganztag, nur in anderer Qualität. Es fallen Elternbeiträge an.
Der Hort ist eine familienergänzende und -unterstützende Tageseinrichtung für Schulkinder. Als ein Angebot der Tagesbetreuung von Schulkindern hat der Hort einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, der die Entwicklungsförderung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zur Richtschnur hat. Die ganzheitliche Förderung von Schulkindern setzt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Familien und eine enge Kooperation mit der Schule voraus.
Quelle: ⇒ StMAS

 

Ganztag - Mit Qualität?

Ganztagsschule bedeutet Betreuung und Bildung im Sinne pädagogischer Ziele, die ein breites Spektrum abdecken. Dazu zählen die individuelle Lernförderung ebenso wie Angebote zur Entwicklungsförderung der Heranwachsenden zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

Das Referat für Ganztagsschulen im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat ein Team mit langjähriger Ganztagsschulerfahrung beauftragt, Qualitätsstandards für gebundene Ganztagsschulen und Qualitätsstandards für offene Ganztagsschulen zu entwickeln.

Die Qualitätsstandards dienen als Orientierung für Schulen, die Ganztagsschule werden, sowie als Impulsgeber zur Verbesserung von bereits vorhandenen Ganztagskonzepten.

Die Qualitätsstandards basieren auf der Abstimmung und Vereinbarkeit von übergeordneten erzieherischen Zielen zu den Rahmenbedingungen der Schule und ganztagsspezifischen qualitätsbezogenen Rahmenbedingungen. Auf dieser Grundlage werden sogenannte Basisstandards definiert und Möglichkeiten der Weiterentwicklung ersonnen.

 

Ganztag - weR setzt den Ganztag um?

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat die jeweiligen Rahmenbedingungen sowie Genehmigungs- und Fördervoraussetzungen für Ganztagsangebote unter Schulaufsicht in Kultusministeriellen Bekanntmachungen (KmBek) definiert und über ausgewählte Einzelaspekte in Kultusministeriellen Schreiben (KMS) informiert.

 Grundlagen mit Antragsformularen für Mittelschulen, Grundschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien

 

Ganztag - Mit wem?

Im Ganztag geht es sowohl um Betreuung als auch um Förderung. Dadurch eröffnet sich Einzelpersonen wie auch Institutionen ein breites Spektrum an Möglichkeiten, pädagogische Kompetenzen und fachliches Wissen einzubringen.

Je nach Förderschwerpunkt und Zielsetzung der einzelnen Schule kann Personal aus unterschiedlichen Institutionen bzw. Organisationen kommen. Dazu zählen Verbände und Vereine.

Ebenso können sich Einzelpersonen mit ihren besonderen Kompetenzen bzw. einem besonderen Angebot in der Gestaltung des Ganztags einbringen. Dabei unterscheidet man zwischen der pädagogischen Ausrichtung (angesprochen sind hier z. B. Erzieher, Heilpädagogen etc.) und der fachlichen Ausrichtung (z. B. freischaffende Künstler, Musiker etc.).

Der offene Ganztag wird überwiegend von pädagogischem Personal und außerschulischen Fachkräften gestaltet. Quelle: ⇒ ISB
Der gebundene Ganztag hingegen ist geprägt von einem durchgehend strukturierten Aufenthalt an der Schule von verpflichtend 7,5 Zeitstunden pro Tag, bei dem ein konzeptioneller Zusammenhang zwischen den vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler besteht. Der Stundenplan ist rhythmisiert, sodass sich Lehr- und Lernzeiten mit Neigungs- und Freizeitangeboten sinnvoll abwechseln. Die Organisation erfolgt im Klassenverband. Hier sind vor allem Lehrkräfte (zusätzliche Lehrerwochenstunden) tätig. Auch im gebundenen Ganztag kommt weiteres außerschulisches Personal zum Einsatz, z. B. für die Betreuung der Hausaufgaben- bzw. Lernzeiten oder zur Gestaltung von Neigungsangeboten. Quelle: ⇒ ISB

 

Ganztag - Welche Art der Kooperation?

Die Plattform "Chance Ganztag" bringt Akteure an Schulen mit weiteren Bildungsakteuren im Ganztag und mit Förderern zusammen. Die Plattform richtet sich vor allem an Schulleitungen und Lehrkräfte sowie an außerschulische Bildungsträger und mögliche Förderer. Die Projektpartner handeln nach einem ganzheitlichen Bildungsverständnis, das Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern berücksichtigt und auf mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit ausgerichtet ist. Dabei arbeiten die Schulen in multiprofessionellen Teams mit außerschulischen Bildungsträgern partnerschaftlich zusammen. Quelle: ISB

Zur Infoseite mit Antragstellung ⇒ Chance Ganztag in München

Ein Beispiel: Ein Musikverein wird Kooperationspartner für den Ganztag an einer oder mehreren Schulen. In diesem Fall stellt der Musikverein den Antrag für die Durchführung der Ganztagsangebote, benennt einen OGTS-Koordinator (Koordinator im offenen Ganztag) und organisiert das Bildungs- und Betreuungsprogramm mit der gesamten Personalplanung inkl. Essen für die Kinder etc. für die Zeit unmittelbar im Anschluss an den Unterricht bis 16 Uhr.

Kann der Musikverein das gesamte Bildungs- und Betreuungsprogramm nicht alleine organisieren, können weitere Partner wie Musikschulen oder weitere Vereine einen Teil des Bildungs- und Betreuungsangebots leisten. In diesem Fall muss auch jeder hinzugekommene Partner einen eigenen OGTS-Koordinator benennen und einen eigenen Kooperationsvertrag mit der Schule abschließen.

Die jeweiligen Regierungen schließen zur Umsetzung des pädagogischen Ganztagskonzeptes Verträge mit Einzelpersonen ab. Dies gilt für die Beschäftigung von Einzelpersonen im offenen und im gebundenen Ganztag. Das Beschäftigungs- und Dienstverhältnis erfolgt auf Vorschlag der Schulleitung. Eingruppierung, Einstellung und Vertragsschluss übernimmt die jeweilige Regierung.

Eine Einzelperson (Musikerin/Musiker) kann auch bei einem Träger (Wohlfahrtsverband, Kommune, Musikverein etc.) angestellt sein. Sie/Er ist dann kein schulisches Personal, sondern das Personal des Trägers. Die Bezahlung der Musikerin/des Musikers übernimmt dann auch der Träger aus den Mitteln, die er vom Staat für die Durchführung des Ganztagsangebots erhalten hat.

 

Wir wird man Kooperationspartner?

Diese Möglichkeiten der Kooperation für außerschulische Partner im Ganztag werden in zwei Informationsfilmen erklärt. Dabei werden exemplarisch die wichtigen Schritte erklärt, die ein Verein, eine Musikschule oder eine andere Musikinstitution gehen muss, um Kooperationspartner im offenen Ganztag zu werden.

Informations-Film 1 zeigt exemplarisch das Vorgehen eines Vereins, der sich mit großer Stundenzahl im offenen Ganztag engagiert. Allererste Voraussetzung ist hier, dass sich hierbei mehrere Vereinsmitglieder engagieren, damit die umfangreiche Zahl an Stunden auch geleistet werden kann.
 
Informations-Film 2 zeigt exemplarisch das Vorgehen eines Vereins, der sich beispielsweise mit einem Projekt (z. B. Musicalaufführung, Bandklasse, Bläserklassen, Chor) dann nur mit geringer Stundenzahl im offenen Ganztag engagieren möchte.
 
 
Das ISB - Referat Ganztag in Bayern hat eine detaillierte Broschüre zum Thema "Kooperationen in der Ganztagsschule - Basiswissen für schulische und außerschulische Partner" herausgegeben. Die nachfolgend skizzierten Schritte zur Kooperation sind in der Broschüre ausführlich dargestellt. 

Im ersten Schritt ist es notwendig, dass sich beide Partner bereits vor der Kontaktaufnahme über individuelle Vorstellungen und Erwartungen an die Zusammenarbeit bewusst werden. Schulleitungen stellt sich die Aufgabe, in Abstimmung auf das Schulprofil dann für den Ganztag entsprechende Angebote und Partner zu finden.

Außerschulische Partner wie beispielsweise Vereine müssen im Vorfeld konkrete Vorstellungen entwickeln, wie sie sich im Ganztag einbringen möchten. Folgende Fragen können hilfreich sein:
  • Was will und was kann ich anbieten?
  • Passt unser Angebot überhaupt in das Schulprofil?
  • Für welches Alter ist das Angebot geeignet?
  • Für wie viele Kinder?
  • Wie viel Zeit wird für das Angebot benötigt, z. B. wöchentlich 45 oder 90 Minuten oder einmal eine Woche lang jeden Nachmittag?
  • In welchem Format soll das Angebot stattfinden (ganze Klasse/Gruppe, Kleingruppen, mit oder ohne Lehrkraft)?
  • Was wird an Material benötigt?
  • Wer besorgt und bezahlt das Material?
  • Welche Vergütung erwarte ich?
Erfahrungsgemäß verfügen Vereine und Musikschulen über ein großes Netz an Kontakten in ihrer Region, die bei der Suche nach einer Schule mit dem passenden Profil helfen. Um zu ermitteln, ob die Schule der eigenen Wahl bereits jetzt ein Ganztagsangebot hat oder um sich einen Überblick über Schulen in der Region zu machen, kann man folgende Suchfunktion mit entsprechenden Parametern, die eine verfeinerte Suche ermöglichen, nutzen:
 
Bereits in dieser frühen Phase ist der Kontakt mit den an der Regierung verantwortlichen Ganztagskoordinatoren für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote an Schulen zielführend. Er/Sie besitzt den direkten Einblick in regionale Verhältnisse, kennt die Schulen mit Ganztagsangeboten sowie weitere außerschulische Partner, informiert über Zeitpläne und beantwortet offene Fragen. 
 
Beim ersten Kontakt mit der Schule wendet sich der interessierte Partner am besten an die Schulleitung und/oder an die zuständige verantwortliche Person für den Ganztagsbetrieb an der ausgewählten Schule. Da die Planung für die Ganztagsgestaltung des kommenden Schuljahres in der Regel zu Beginn des kalendarischen Jahres erfolgt, sollte der Erstkontakt entsprechend frühzeitig erfolgen. 

Signalisiert die Schule Interesse, so gilt es, folgende Rahmenbedingungen abzustimmen:

Rahmenbedingungen, wie z. B.:
  • Kann der Musikraum der Schule genutzt werden?
  • Gibt es weitere Vereinsräume vor Ort, die genutzt werden können?
  • Sind genügend Musikinstrumente vorhanden bzw. können diese zusätzlich gemietet
    oder gekauft werden?
  • Beeinträchtigt z. B. eine Bläserklasse Personen in der Nähe?
Personaleinsatz
Variante 1: Die Schulleitung legt die Anforderungen an die erforderliche Fachkompetenz des Personals fest und trifft die notwendigen Vorabsprachen mit dem Kooperationspartner bezüglich Anzahl, Qualifizierung und Einsatzzeiten des vorgesehenen Personals.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 vom 30. März 2020, Absatz 2.1.2.1, S. 3 und Absatz 2.1.2.2, S.4 
 

Variante 2: Schulleitung und/oder Kooperationspartner planen (gemeinsam) den Personaleinsatz für den Ganztag. Dabei muss zunächst eine lückenlose Beaufsichtigung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler sichergestellt sein. Für die einzelnen Angebote muss geeignetes Personal gefunden werden und die Angebote auf ihren Bedarf hin (Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer) geplant werden. Die Erfüllung der Aufsichtspflicht muss auch bei Einbindung eines Kooperationspartners gewährleistet sein. Jeder Kooperationspartner muss in der Regel einen eigenen OGTS-Koordinator in seinem pädagogischen Team vor Ort als Ansprechpartner für die Schulleitung einsetzen.

Schulische Rahmenbedingungen, wie z. B.:

  • Anwesenheitspflicht der Schülerinnen und Schüler
  • Aufsichtspflicht durch das pädagogische Personal
  • Versicherungsrechtliche Fragen
  • Verhalten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Fragen der Mediennutzung

Für den offenen Ganztag gilt (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 vom 30. März 2020, Absatz 2.3.2, S. 12 ff.):

  • Der Freistaat Bayern stellt für jede eingerichtete Gruppe ein Budget (entsprechend der jeweiligen Schulart) für den zusätzlichen Personalaufwand zur Verfügung (Absatz 2.3.2.1, S.13): Dieses Budget wird ausschließlich zur Finanzierung pädagogischer Kräfte gewährt, die die Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen der offenen Ganztagsangebote durchführen.
  • Der Schulaufwandsträger übernimmt den zusätzlich anfallenden Sachaufwand und verpflichtet sich zur Mitfinanzierung des Personalaufwands durch Leistung einer Pauschale je Gruppe und Schuljahr (Absatz 2.3.2.3, S.13).
  • Auch der Einsatz von zusätzlichen Lehrerwochenstunden ist möglich. Der Gegenwert der eingesetzten Lehrerwochenstunden ist nicht mit der Ganztagsförderung zu verrechnen (Absatz 2.3.2.3, S. 13).
  • Zusatzangebote im Ganztag, wie z. B. Instrumentalunterricht, sowie die durch die Teilnahme am Mittagessen entstehenden Kosten können über Elternbeiträge finanziert werden (Absatz 2.3.2.7, S. 13).
  • Der Freistaat Bayern stellt staatlichen Schulen zur Abdeckung des zusätzlichen Personalaufwandes zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung (Absatz 2.3.1ff., S. 6). Die Zuweisung beträgt je gebundener Ganztagsklasse an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen zwölf, an Realschulen, Gymnasien und Wirtschaftsschulen acht zusätzliche Lehrerwochenstunden. Die zusätzlichen Lehrerwochenstunden sind ausschließlich für den Bedarf der gebundenen Ganztagsklassen und bevorzugt klassenbezogen sowie zur Umsetzung eines rhythmisierten Unterrichtstages und somit auch am Nachmittag einzusetzen (ebd.).
  • Überdies stellt der Freistaat Bayern für die Einrichtung gebundener Ganztagsklassen ein Budget zur Finanzierung pädagogischer Kräfte, die Bildungs- und Betreuungsangebote durchführen, zur Verfügung (Absatz 2.3.2, S. 6).
  • Der Schulaufwandsträger übernimmt den zusätzlich anfallenden Sachaufwand und verpflichtet sich zur Mitfinanzierung des Personalaufwands durch Leistung einer Pauschale je gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr (Absatz 2.3.3, S. 6).
Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten, z. B.:
  • Zuschüsse des Elternbeirats oder eines ggf. vorhandenen schulischen Fördervereins
  • Geld- und Sachspenden von Unternehmen vor Ort, kommunalen Einrichtungen oder Stiftungen
  • Teilnahme an Wettbewerben (z. B. von Banken, Wirtschaftsverbänden etc.)
  • Teilnahme an Projekten von Universitäten oder Firmen

Quelle:  ⇒ ISB

Für jede Art des Angebots im Rahmen des Ganztags gilt es, gemeinsame Bildungsziele und inhaltlich-pädagogische Schwerpunkte in der Umsetzung des Ganztagsangebots zu vereinbaren und zu fixieren. Daher entwickelt die Schulleitung in Übereinstimmung mit dem Elternbeirat und dem Schulforum sowie ggf. unter Einbeziehung von Kooperationspartnern und weiterem im Ganztag tätigem Personal ein pädagogisches Konzept. Dieses Konzept ist entscheidend für die Einrichtung des Ganztagsangebotes und ist maßgeblich für die Qualitätssicherung des Angebots.

Das pädagogische Konzept dokumentiert die inhaltlichen Schwerpunkte und legt die Aufgabenverteilung fest.
 
Übergibt die Schulleitung die Planung und Durchführung des Ganztagsangebots vollständig einem Kooperationspartner, so ist dieser verpflichtet, einen OGTS-Koordinator anzustellen, der das pädagogische Konzept verantwortet. Ebenso ist der Kooperationspartner für die zuverlässige Bereitsstellung des Angebots verantwortlich. Dazu zählen z. B.:
  • Auswahl der pädagogischen Fachkräfte sowie weiteren Personals (z. B. Tutoren) anhand der von der Schulleitung festgelegten Fachkompetenzen
  • Einteilung des pädagogischen Personals auf die entsprechenden Angebote (Mittagessenszeit, Hausaufgabenbetreuung, Freizeit- und Neigungsangebote) und Sicherstellung der Aufsichtspflicht
  • Vertretungsregelung im Krankheitsfall
  • Überprüfung der Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler
Ebenso gilt es, mit der Schulleitung genaue Absprachen zu treffen, z. B.:
  • Klärung von gegenseitigen Ansprechpersonen und Erreichbarkeiten
  • Absprache zur Nutzung von Räumlichkeiten und weiteren Aufenthaltsmöglichkeiten
  • Verantwortlichkeiten bei der Organisation der Mittagsverpflegung in Zusammenwirken mit dem Schulaufwandsträger
  • Maßnahmen bei disziplinarischem Fehlverhalten einzelner Schülerinnen und Schüler
  • Grundlagen der Schulordnung (z. B. Aufsichtspflicht)

Übergibt die Schulleitung die Planung und Durchführung des Angebots nicht an einen Kooperationspartner, sondern organisiert den Ganztag über einzelne im Ganztag tätige Personen, sind direkte Vereinbarungen und Rücksprachen mit dem Personal notwendig. Die Verantwortung für Planung und Durchführung des Angebots sowie die zeitliche Einteilung liegt dann bei der Schulleitung bzw. einer für die Koordination des Ganztagsangebotes eingesetzten Lehrkraft.

Quelle: Basiswissen für schulische und außerschulische Partner

Übergibt die Schulleitung die Planung und Durchführung des Ganztagsangebots vollständig einem Kooperationspartner, wird ein Kooperationsvertrag zwischen dem Kooperationspartner (freien Träger bzw. der Kommune) und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweilige Regierung geschlossen.
 
Die Schulleitung ist dem Kooperationspartner gegenüber weisungsberechtigt.
 
 
Kurz bevor die Angebote mit den Schülerinnen und Schülern endgültig starten, müssen noch folgende Punkte abgeklärt werden:
  • Benennung der jeweiligen Ansprechpartner vor Ort, Klärung der Erreichbarkeit
  • Kennenlernen der Räumlichkeiten der Schule (Schulhausführung durch Schulleitung bzw. durch den schulischen Ansprechpartner)
  • Einweisung des externen Personals in rechtliche Rahmenbedingungen (Aufsichtspflicht, Ordnungs- und Disziplinarmaßnahmen, relevante Inhalte der Schulordnung)
  • Vorstellung des externen Personals bzw. des Projekts bei Kindern, Eltern und Kollegium (ggf. Teilnahme an der Lehrerkonferenz, am Tag der offenen Tür bzw. an Elternabenden)
  • Übergabe von Klassen- oder Teilnehmerlisten
  • Klärung Schlüsselausgabe
  • Notfallplan, Einweisung in das Sicherheitskonzept

 

Ganztag - Wir wird man OGTS-Koordinator?

Aufgabe des Kooperationspartners ist es, das Ganztagsangebot vor Ort durchzuführen. Hierbei hat der Kooperationspartner – im Rahmen des vertraglich vereinbarten pädagogischen Konzepts – erhebliche Gestaltungspielräume. Um eine hohe pädagogische Qualität zu gewährleisten, muss er mindestens eine Kraft einsetzen, die pädagogisch in besonderer Weise qualifiziert ist und die Umsetzung des pädagogischen Konzepts koordinierend begleitet. Sie wird in den Vorgaben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus als „Koordinator im offenen Ganztag“, kurz als „OGTS-Koordinator“ bezeichnet. Insbesondere bei Lehrkräften, Sozialpädagogen und Erziehern kann ohne weitere Prüfung des Einzelfalls vorausgesetzt werden, dass sie den Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus können nach den entsprechenden Regelungen des Staatsministeriums auch weitere Personen als OGTS-Koordinator eingesetzt werden, wenn sie entsprechende Kompetenzen nachweisen können oder in entsprechenden Lehrgängen erwerben. Der vorliegende Leitfaden umreißt das Kompetenzprofil eines Koordinators in offenen Ganztagsangeboten und bildet damit eine Grundlage für Qualifizierungsmaßnahmen.
Auszug aus dem Leitfaden für die Qualifizierung zum Koordinator im offenen Ganztag
 

 

Ganztag - Kooperation mit Erfolg?

Kommunikation ist der entscheidende Faktor für erfolgreiche Kooperationen zwischen schulischen und außerschulischen Partnern. Dabei geht es um Informationsaustausch, um das Verständnis zwischen Menschen und den Aufbau von Beziehungen.

Eine effektive Kommunikation zeichnet sich dadurch aus, dass Missverständnisse vermieden werden, Konflikte, sofern sie entstehen, bereits im frühen Stadium gelöst werden, und man aufgrund der engen und regelmäßigen Kommunikation die gemeinsam gefassten Ziel erreicht.

So kann es gelingen:

  • Zwei jährliche Beratungen zur Grobplanung und Auswertung sowie Richtungsentscheidungen mit Leitungsebene
  • Monatliche Sitzung zur Feinabstimmung
  • Kurze wöchentliche Teamsitzungen zum Austausch über akute Ereignisse (Jour fix)
  • Nach Bedarf zusätzliche Einzelgespräche
  • Gemeinsame Fortbildungen

ISB

Wer im Teamwork arbeitet, erzielt bei gemeinsamen Problemlösungen bessere Ergebnisse. Teamwork fördert den kreativen Austausch und bietet Gelegenheit, Erfahrungen, Wissen und Können auszutauschen und somit voneinander zu lernen.

Teamwork im Ganztag bedeutet zudem Austausch professioneller Kräfte unterschiedlicher Fachrichtungen. Darüberhinaus gibt es grundlegende Aspekte, die es gemeinsam zu behandeln gilt:

  • Die Absprache und Klärung von organisatorischen und pädagogischen Schnittstellen helfen ein gemeinsames Bildungsverständnis zu entwickeln. Dabei kommt der Verknüpfung formalen und non-formalen Lernens eine besondere Bedeutung zu.
  • Die gemeinsame Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung eines pädagogischen Konzepts dienen der Verankerung der Kooperation in der Schule.
  • Die Zielgruppenorientierung setzt pädagogisches Geschick und Kompetenz bei allen Beteiligten voraus.
  • Die Einigung auf Ansprechpartner und Zuständigkeiten sowie regelmäßige Absprachen führen zu einer reibungslosen Organisation.
  • Die Feststellung der Verantwortlichkeiten und die Identifikation mit der Schule stärken die Verlässlichkeit und damit die partnerschaftliche Beziehung.

ISB

 

Ganztag - Links zu den Verantwortlichen

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote

Informationsseite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

  • Ganztagsangebote im Überblick
  • Ansprechpartner
  • Newsletter
  • Ausbaustand und Entwicklung

Infoseite des StMUK

Ganztag in Bayern

Detaillierte Erklärungen und Hilfen zur Planung und Umsetzung des Ganztags

Die Themen:

  • Angebotsformen des Ganztags in Bayern
  • Gestaltung des Ganztags
  • Pädagogik im Ganztag
  • Partner werden, Partner sein
  • Selbstfürsorge
  • Praxisbeispiele „to go“
  • Unsere Weiterbildungsangebote
  • Unsere Veröffentlichungen
  • Hilfreiche Links

Service-Seite des ISB - Ganztag in Bayern

 

Häufige Fragen

Sammlung der Fragen & Antworten, gestellt und beantwortet im Rahmen der Fachtagung "Große Töne – Tagung zu Musik im schulischen Ganztag" des Bayerischen Musikrats am 12. April 2024 in Augsburg.

Siehe auch: ⇒ Bayerischer Musikrat - Musik im Ganztag

Seit 2013 gibt es den Anspruch auf Kleinkindbetreuung. Auf deren Nutzungszahlen basiert die Prognose, dass  67% der bayerischen Eltern das Ganztagsangebot in der Schule für ihre Kinder nutzen werden.

Es ist bei entsprechenden Gegebenheiten vor Ort (z. B. naheliegende Musikschule zur Schule, naheliegendes Vereinsheim zur Schule) möglich, dass das Kind, das den offenen Ganztag nutzt, in seinen Chor/Musikunterricht und dann wieder zurück in den Ganztag geht. Anfallende Kosten für Einzelunterricht/Chor/Musikverein tragen die Eltern.

Nein. Alle, die als Kooperationspartner ein Musikangebot umsetzen wollen, können dies sowohl im offenen als auch im gebundenen Ganztag anbieten.

Qualitätssicherung läuft über die Schule. Der Träger ist verantwortlich. Im offenen Ganztag muss der Nachmittag Spaß machen. Es besteht keine Verpflichtung für höchste Qualität!

Qualitatives fachgeschultes Personal ist notwendig, denn es geht auch um die Aufsichtspflicht. Die Schulleitung hat hier die letzte Verantwortung.

Grundsätzlich ist eine Zusammenarbeit mit den Schulen im Kontext Ganztag möglich und gewünscht. Die Umsetzung hängt aber davon ab, inwieweit die den Schulen zur Verfügung stehenden Mittel für so ein Angebot ausreichen. Ansonsten muss die Finanzierung über Elternbeiträge stattfinden.

Bei der Gestaltung der Ganztagsbildung handelt es sich um einen noch nicht abgeschlossenen Prozess, den es weiterhin mit allen am Ganztag beteiligten Akteurinnen und Akteuren zu verhandeln gilt.

Ganztag ist ein Angebot, das gemacht werden muss, aber nicht zwingend genutzt werden muss. Daher soll gesagt sein, dass alle Modelle im offenen Ganztag aufgrund flexibler Buchungszeiten den Besuch in einer Musikschule oder in einem Verein nach wie vor ermöglichen. Das gilt je nach Vereinbarung vor Ort auch für Angebote im gebundenen Ganztag.

Die Schulen bekommen, je nach Angebot, ein Budget von Staat und Kommune sowie zusätzliche Lehrerwochenstunden. Von diesem knappen Budget muss das gesamte Angebot finanziert werden.

Für die Unterstützung der musischen Angebote im Kontext Ganztag gibt es keine einfach abrufbaren Zuschussmöglichkeiten.

Für eine gemeinsame Raumnutzung besteht die Möglichkeit, mit den Schulen im Rahmen der Ausgestaltung des Ganztags gemeinsam zu entwickeln, wie Räume auch für Angebote externer Anbieter genutzt werden können.

Das sind die Punkte, die zu bearbeiten sind: Finanzierung, Fortbildung von Personal für die pädagogischen Aufgaben, entsprechende Räume, Wegekosten, Aufsichtspflicht, Ferienregelung bei Ganztagsangeboten, die auch Ferienzeiten einschließen, Versicherung, Kommunikation mit Eltern, Schulleitung, Lehrkräften und weiteren am Ganztagsangebot Beteiligten, Bewahrung des Kerngeschäftes der Musikschule

Ausfall von Seiten der Schule bedeutet nicht Ausfall des Honorars. Die Bezahlung muss geleistet werden.

Beispielsweise für die Musikschullehrkraft gilt beim Unterricht in der Schule: es gibt nicht automatisch eine Vertretungsregelung von Seiten der Schule. Im Fall einer Kooperation muss der Kooperationspartner die Vertretung garantieren.

Das Musikschul-Kerngeschäft ist Einzel- und Gruppenunterricht. Das funktioniert in Kooperation mit der Schule nur, wenn Musikschule und Schule unter einem Dach sind.

Schulen müssen die Daten der Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien an den Kooperationspartner weitergeben.

Im Ganztag kann Musikschul-Unterricht nur dann kostenfrei sein, wenn er als Tandemunterricht stattfindet oder als Zusatzangebot mit dem Ziel der Ensemblearbeit wie Bläserklassen, Chorklassen, Streicherklassen etc.

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