Bei Kulturveranstaltungen und Kinos dürfen künftig 75 Prozent der Plätze besetzt werden, bisher waren es 50 Prozent (Belegung steht über dem Abstand!) 2G plus und Maskenpflicht gelten für Veranstaltungen weiter. Stehplätze sind bei allen Veranstaltungen zugelassen. Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen. Für alle Veranstaltungen gilt außerdem eine absolute Personenobergrenze von 15.000.
Quelle: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-8-februar-2022/?seite=2453