Ehrenamtsnachweis Kultur Bayern

Mit dem Ehrenamtsnachweis Bayern zeichnet der Freistaaat Bayern ehrenamtliches Engagement aus und dokumentiert die mit dem ehrenamtlichen Engagement verbundenen Kompetenzen.

Der Ehrenamtsnachweis Bayern wurde 2009 auf Initiative des Landes-Caritasverbands Bayern und des Bayerischen Landesverbands des Katholischen Deutschen Frauenbundes mit Unterstützung des Bayerischen Sozialministeriums ins Leben gerufen. 2011 kamen die großen Engagementbereiche Musik und Sport hinzu.

Über den ideellen Wert hinaus hat der Ehrenamtsnachweis einen beruflichen Nutzen: Für Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen, die nach der Familienphase wieder in den Beruf einsteigen oder sich beruflich verändern wollen. Sie alle können den Nachweis ihrer Bewerbung beilegen und so für ihren beruflichen Werdegang nutzen.

Alle Vereine sind aufgerufen, die Initiative zu ergreifen und den Ehrenamtsnachweis anzubieten. Ehrenamtliche und Freiwillige haben diese Anerkennung verdient!

Die Antragstellung erfolgt über den Bayerischen Musikrat. Der unterschriebene Antrag kann elektronisch an info@bayerischer-musikrat.de oder auch auf dem Postweg an die Geschäftsstelle der Projekt-GbmH geschickt werden (Sandstraße 31, 80335 München).

Das entsprechende Formular finden Sie am Ende der Seite.

 

Wer kann den Ehrenamtsnachweis erhalten?
 

  • Pro Jahr mindestens 80 Stunden Bürgerschaftliches Engagement oder entsprechende Mitarbeit an einem zeitlich befristeten Projekt.
  • Für Schüler:innen: Pro Jahr mindestens 60 Stunden  Bürgerschaftliches Engagement oder entsprechende Mitarbeit an einem zeitlich befristeten Projekt.
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Entgelt: Nicht bescheinigt werden Tätigkeiten, die wie eine vergleichbare berufliche Aktivität vergütet werden. Der Ersatz tatsächlich entstandener, nachgewiesener Auslagen steht der Ausstellung eines Ehrenamtsnachweises ebenso wenig entgegen wie Aufwandspauschalen und geringfügige, nicht dem "marktüblichen" Entgelt entsprechende Vergütungen, wenn die Steuerfreibeträge des § 3 Nr. 26, § 3 Nr. 26a EStG nicht überschritten werden. Der Steuerfreibetrag für die Übungsleiterpauschale beträgt derzeit 3.000 € im Jahr (§ 3 Nr. 26 EStG). Für Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen, beläuft sich der Steuerfreibetrag aktuell auf 840 € im Jahr (§ 3 Nr. 26a EStG).
 
Formular zur Beantragung des Ehrenamtsnachweises:
Ehrenamtsnachweis
 
Alle Informationen: