An das Bayerisches Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales
Frau Staatsministerin
Ulrike Scharf, MdL
München, 08.03.2023
GEMA-Rahmenvertrag des Freistaats
Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
mit großer Freude haben wir die Aussage von Ministerpräsidenten Dr. Söder vernommen, der
Freistaat wird künftig die GEMA-Kosten für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von
ehrenamtlichen Organisationen übernehmen.
Gleichzeitig wurden die Geschäftsstellen unserer Mitgliedsverbände mit Nachfragen unserer
ehrenamtlichen Vereinsvorsitzenden überrannt, die wissen wollten, ob auch unsere
Musikvereine, Chöre und Orchester von dieser Entlastung profitieren. Gerade die Ankündigung
„unsere Ehrenamtlichen“ würden durch weniger Bürokratie entlastet, lies unsere
Vereinsvorsitzenden aufhorchen, weil ja nicht der Wegfall einer Rechnung sondern der Wegfall
der Anmeldung und die Einreichung der Musikfolgen die bürokratische Erleichterung darstellen.
Dies scheint aber lt. Veröffentlichung auf der Website Ihres Ministeriums, dass „eine einmalige
digitale Registrierung bei der GEMA und die Meldung der Veranstaltung erforderlich“ sei, nicht
der Fall zu sein.
Da die meisten Laienmusikverbände im Bayerischen Musikrat Rahmenverträge haben, die
teilweise über Jahrzehnte ausgefeilt, in sehr unterschiedlicher Art und Weise die GEMAThematik
regeln, sind die Musikvereine, Chöre und Orchester nahezu vollständig im GEMABayerischer Portal registriert. Eine zusätzliche Registrierung für den Rahmenvertrag des Freistaats wäre
hinsichtlich einer bürokratischen Entlastung kontraproduktiv. Hier muss zwingend geklärt
werden, wie Mitgliedsvereine der Laienmusikverbände vom Rahmenvertrag des Freistaats
profitieren können, ohne sich ein weiteres Mal registrieren und dann jedes Mal entscheiden zu
müssen, welche Veranstaltung sie wo anmelden müssen.
Da lt. Ankündigung der freistaatliche Rahmenvertrag bereits ab 1. April 2023 greifen soll,
regen wir einen eiligen Austausch an, in dem die praktische Umsetzung detailliert besprochen
werden kann.
Grundsätzlich freuen wir uns sehr, dass der Freistaats Bayern auch unsere Vereine entlastet.
Es darf durch diese Neuerung aber zu keinem weiteren Bürokratieaufwuchs kommen. Hier
müssen – gerade im Laienmusikbereich - die Verbände als Experten in die Umsetzung des
Rahmenvertrags eingebunden werden, um die guten Absichten nicht zu konterkarieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helmut Kaltenhauser
Präsident Bayerischer Musikrat