Bildungseinrichtungen müssen für den Verlängerungszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 neue Zustimmungserklärungen einholen, wenn sie weiterhin von der Übergangsregelung Gebrauch machen wollen. Bereits erteilte Zustimmungserklärungen für den Zeitraum 01.03.2025 bis 31.12.2026 gelten nicht automatisch auch für das Jahr 2027.