Das Stipendienprogramm „Junge Kunst und neue Wege“ läuft weiter.
Antragsberechtigt sind Künstler*innen in der Anfangsphase ihres Schaffens mit bestehendem Hauptwohnsitz oder einem Arbeitsschwerpunkt in Bayern (Stichtag: 01. Januar 2021):
- Künstler*innen, die das letzte Studienjahr an einer Kunsthochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung absolvieren oder
- innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: 01. Januar 2021) ein künstlerisches Studium oder eine künstlerische Ausbildung an einer bayerischen Kunsthochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung abgeschlossen haben
- In den letzten fünf Jahren (Stichtag 01. Januar 2021) auf anderem Wege eine künstlerische Tätigkeit erstmals oder nach einer Pause von erheblicher Länge wiederaufgenommen haben.
Alle weitere Informationen gibt es hier:
Stipendienprogramm: Downloads & FAQs (bayern-innovativ.de)