Der Freistaat Bayern verleiht im Jahr 2020 erneut den Bayerischen Staatspreis für Musik. Es werden im Zweijahresturnus bis zu fünf Musikpreise vergeben, mit denen besondere Verdienste um das Singen oder Musizieren in Bayern in der Laienmusik, der Professionellen Musik oder eine Lebenswerkleistung gewürdigt werden. Preisträger können Einzelpersonen sein, die sich durch herausragende musikalische Leistungen oder innovative Konzepte in besonderer Weise um das Singen oder Musizieren in Bayern verdient gemacht haben. Auch Ensembles oder Vereine, die herausragende musikalische Leistungen erbracht haben und ihren Wirkungsschwerpunkt seit mindestens zwei Jahren in Bayern haben, können mit dem Staatspreis für Musik geehrt werden.
 
Der Bayerische Staatspreis für Musik wird vom Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verliehen. Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst wird bei seiner Entscheidung durch eine mit renommierten Persönlichkeiten besetzte unabhängige Fachjury unter dem Vorsitz des Dirigenten Alexander Liebreich unterstützt.  
 
Neben dem für herausragende musikalisch-künstlerische Verdienste vergebenen Bayerischen Staatspreis für Musik werden künftig im Rahmen des Festaktes zudem Ehrenamtsmedaillen im Laienmusikbereich verliehen. Diese Auszeichnung würdigt Persönlichkeiten, die sich ehrenamtlich für die Laienmusik herausragend engagiert haben. In Betracht kommen bspw. Personen, die sich durch herausragendes Engagement in ihrem Verband oder Ihren Chören und Orchestern verdient gemacht haben.
 
Die Preis- und Medaillenanwärter werden vom Bayerischen Musikrat, seinen Mitgliedsverbänden oder der Jury vorgeschlagen. 

Die Preisverleihung für den Bayerischen Staatspreis für Musik findet nicht wie geplant am Montag, 23. November 2020 im Cuvilliés-Theater in München statt, sondern wird auf das Frühjahr 2021 verschoben. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.

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