Zuschüsse zum Instrumentenkauf, Noten oder z . B. für Unterrichtsstunden können über die Begabtenförderung beim Bayerischen Musikrat beantragt werden. Die Fördermittel werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur Verfügung gestellt und der Bayerische Musikrat organisiert die Vergabe. Die eingehenden Anträge werden geprüft und einer Expertenkommission vorgelegt. 2025 konnten erfreuliche 48 von 59 eingegangenen Anträgen bewilligt werden. Die Gelder wurden bereits ausbezahlt.
Eine Antragstellung auf Begabtenförderung für 2026 ist bis zum 1. Mai 2026 möglich.
Foto: Loris Gleixner