allgemeine informationen

Die musikalische Ausbildung der Kinder kostet Geld. Stellt sich dann noch heraus, dass das Kind hochbegabt ist und nichts lieber tut als zu musizieren, wird es für viele Familien schwierig eine gute Ausbildung zu finanzieren. Deshalb wurden im Rahmen des Bayerischen Musikplans Gelder zur individuellen Förderung musikalisch besonders begabter Jugendlicher aus Landesmitteln bestimmt. Jedes Jahr entscheidet ein Ausschuss über eine Vielzahl an Anträgen. Bezuschusst werden Unterrichtsstunden, Fahrtkosten, Kursgebühren und Instrumente.
 

Wer wird gefördert?

  • Höchstalter: 20 Jahre (Vollendung des 20. Lebensjahres)
  • Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Bayern
  • Wettbewerbserfolg bei "Jugend musiziert" (Mindestanforderung 1. Preis Regionalwettbewerb, 2. Preis Landeswettbewerb oder vergleichbare Wettbewerbe)
  • Alternativ kann die musikalische Begabung durch das Gutachten einer musikalischen Berufsausbildungsstätte bzw. des Bayerischen Landesjugendorchesters oder eines sonstigen bayernweit tätigen Jugendorchesters nachgewiesen werden. Das notwendige Formblatt finden Sie hier zum Herunterladen.
  • Einkommensnachweise die belegen, dass ohne die Bewilligung staatlicher Beihilfen die musikalische Begabung nicht weiter entwickelt werden könnte.
  • Eine Förderung kann nur im Rahmen der dafür zur Verfügung stehtenden Mittel gewährt werden.
     

Diese staatlichen Beihilfen werden gewährt: 

  • bis zu 75,- EUR monatl. Unterrichtsbeihilfe
  • bis zu 75,- EUR monatl. für erhöhte Aufwendungen, die in Verbindung mit dem Unterricht auftreten, z. B. für Fahrtkosten.
  • in der Regel bis zu 20% der Beschaffungskosten eines für die Förderung der musikalischen Entwicklung notwendigen Instrumentes; eine Förderung unter 250,- EUR (Zuschuss) unterbleibt.
  • bis zu 50% der Kosten besonderer Fortbildungsmaßnahmen.

Über den Antrag entscheidet der Begabtenförderungsausschuss.