Begabtenförderung: Anträge sind in Bearbeitung

Im Rahmen des Bayerischen Musikplans werden alljährlich Zuschussmittel zur individuellen Förderung musikalisch besonders begabter Jugendlicher aus Landesmitteln durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur Verfügung gestellt, die beim Bayerischen Musikrat beantragt werden können. 

Im Jahr 2025 sind 59 Anträge beim Bayerischen Musikrat eingegangen, über die ein Vergabeausschuss entscheiden wird. Bezuschusst werden können Unterrichtsstunden, Fahrtkosten, Kursgebühren und Instrumente.

 

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