Abgabepflichten im Kulturbetrieb – Ein Webinar für Jazzmusikerinnen und -musiker
Künstlersozialabgabe, Umsatzsteuer, „Ausländersteuer“, Urheberrecht, Veranstalterhaftung, Vertragsgestaltung

 

Mittwoch, 19.11.2025 von 10-17 Uhr

Bitte anmelden: https://form.jotform.com/252581712845966

€ 10 Teilnahmegebühr


Selbst nach über 40 Jahren Künstlersozialversicherungsgesetz gibt es immer noch Unklarheiten über Fragen wie: Wer gehört zum Kreis der Abgabepflichtigen? Welche Leistungen sind abgabepflichtig? Wer muss die Künstlersozialabgabe übernehmen? Was ist künstlerisch und was nicht? Welche Rolle spielen die Rechtsformen dabei?
 
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen umsatzsteuerpflichtig, im Kulturbereich gibt es jedoch Ausnahmeregelungen, wie die Umsatzsteuerbefreiung oder den ermäßigten Steuersatz. Nicht immer ist es jedoch von Vorteil, sich z.B. von der Umsatzsteuer nach § 4 Abs. 20a befreien zu lassen und auf den Vorsteuerabzug zu verzichten. Auch ist nicht immer klar, wann der ermäßigte Steuersatz greift, und wie mit der mir in Rechnung gestellten Umsatzsteuer zu verfahren ist.
 
Beim Engagement von Künstler*innen aus dem Ausland, ist grundsätzlich der inländische Veranstalter für die Einbehaltung und Abführung der sogenannten „Ausländersteuer“ verantwortlich. Wir lernen die Befreiungsmöglichkeiten kennen und beschäftigen uns mit der Frage, wer die Ausländereinkommensteuer einbehalten und abführen muss: der Veranstalter oder die Agentur. Für die Umsatzsteuer der ausländischen Künstler ist jedoch immer der inländische Veranstalter zuständig.
 
Beim Urheberrecht beschäftigt uns insbesondere das Dauerthema GEMA. Nicht immer ist eindeutig, welche Tarife bei welcher Veranstaltungsart zugrunde gelegt werden und wie die Berechnungskriterien ausgelegt werden. Auch die Einordnung in „Großes Recht“ und „Kleines Recht“ ist wichtig. Neben einer Übersicht der wichtigsten Tarifarten befassen wir uns mit Sondernachlässen und der Angemessenheitsregelung.
Auch die Nutzung von literarischen Werken oder Werken der Bildenden Kunst kommt in unserer Arbeit immer wieder vor; hierfür sind die VG Wort und die VG Bild-Kunst zuständig.
 
Wie diese Abgabenthemen in der Vertragsgestaltung sinnvollerweise geregelt werden sollten, und was es mit der Veranstalterhaftung auf sich hat, erfahren wir gegen Ende des Seminars.
 
Gerne können Sie im Vorfeld ihre spezifischen Fragen formulieren und mir zukommen lassen.
 
Stephan Bock, Kulturmanager (dipl.), Kulturberater, Supervisor (DGSv), Trainer, Coach; Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Thema „Kulturmanagement“

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