Jazz & More - Projektförderung

Ali Angerer copyright by Christian Wurm

Ali Angerer copyright by Christian Wurm

Seit 2023 werden in ganz Bayern Projekte gefördert, die für Grenzgänge in Sachen Jazz stehen. Ziel ist es, Vorhaben zu unterstützen, die Brücken bauen, die neue Perspektiven eröffnen. Das Jazz & More-Projekt soll über das Konzept eines Standard-Jazzkonzerts hinaus gehen. Es muss in Bayern durchgeführt und mehrheitlich von in Bayern ansässigen Profimusikerinnen und -musikern verwirklicht werden. Dabei sollen Jazzinhalte auch einem nicht jazzaffinen Publikum nahegebracht werden und neue Spielmöglichkeiten für Jazz erschlossen werden.

Genre- und spartenübergreifende Ansätze, die unmittelbar öffentlichkeitswirksam sind – das heißt unter Publikumsbeteiligung stattfinden – sind gefragt. Auch wenn der Barock auf Jazz trifft, werden Brücken gebaut. Oder wenn sich eine Sportart mit Jazz verbindet. Entscheidend: Der Live-Jazz darf nicht Beiwerk sein, sondern muss eine prägende Wirkung haben. 

Der Förderanteil kann maximal 75 % betragen und darf eine Summe von 2.500 € nicht überschreiten. Ganz wichtig: Vor einer Förderzusage dürfen noch keine Verträge geschlossen worden sein. Planungen sind förderunschädlich. Weitere Infos entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Förderprogramm.

Wir freuen uns auf kreative Projektanträge von Musikerinnen und Musikern aus ganz Bayern.

Folgende Antragsunterlagen sind im Rahmen des digitalen Antragsverfahrens hochzuladen:

  • Ausführliche Projektbeschreibung als PDF-Datei
  • Ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan. Die Excel-Vorlage des Kosten- und Finanzierungsplans ist verpflichtend zu verwenden. Bitte wandeln Sie diese für den Upload in eine PDF-Datei um: 2601_Kalkulation Förderantrag Jazz_and_More.xlsx

Stellen Sie hier Ihren Antrag.

Hinweis: Wir sammeln alle Anträge bis zur Frist 31. März 2026. Im Anschluss daran werden die Projektanträge bearbeitet und bewertet. Sie erhalten die Förderentscheidung voraussichtlich Mitte April. 

 

FAQs Jazz & More-Förderung, Stand: 01/2026

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Bayern.
Alle projektbeteiligten Musiker/-innen müssen professionelle Musiker/-innen und min. 50% von ihnen müssen in Bayern wohnhaft sein.

Das Förderprogramm unterstützt Projekte, die innovative Ansätze im Jazz verfolgen und über traditionelle Jazzkonzerte hinausgehen, um neue Perspektiven zu eröffnen und Publikumsgruppen zu erreichen. Der Fokus liegt auf öffentlichkeitswirksamen, genre- und spartenübergreifenden Projekten, bei denen der Live-Jazz eine zentrale Rolle spielt.
Ziel der Förderung ist die Stärkung innovativer Jazzprojekte und die Ansprache von Interessierten außerhalb des reinen Jazzpublikums in Bayern.

  • Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.
  • Das Projekt wird von professionellen Musikerinnen und Musikern durchgeführt.
  • Das Projekt findet an Veranstaltungsorten in Bayern statt. Die Anzahl an Veranstaltungen pro Projekt ist nicht gedeckelt. Konzertreihen sind nicht förderfähig. 
  • Der Jazz-Fokus sowie der genre- bzw. spartenübergreifende Anteil innerhalb des Projekts ist klar ersichtlich.
  • Gefördert werden vorrangig Neukonzeptionen von Projekten. 
    Im Haushaltsjahr 2026 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Förderung für ein Projekt zu beantragen, das in den Vorjahren bereits einmal durch Mittel des Förderprogramms Jazz & More unterstützt wurde. Voraussetzung für eine erneute Förderung ist, dass die Weiterentwicklung des Projekts klar erkennbar ist, etwa durch die Ansprache neuer Zielgruppen oder die Erschließung weiterer Regionen.

  • Pro antragstellender Person und Jahr können max. zwei Anträge gefördert werden. Jede/r Mitmusiker/in kann max. zwei Mal als Side(wo)man gefördert werden. Das bedeutet, dass eine Person vier Mal pro Haushaltsjahr in Anträgen vorkommen darf, zwei Mal als antragstellende Person, zwei Mal als mitwirkender Teil eines Jazz & More-Projekts.  

  • Die antragstellende Person kann alleinige/-r Veranstalter/-in oder Mitveranstalter/-in sein. Eine Spielstätte kann nicht als alleiniger Veranstalter auftreten und max. zwei Mal pro Haushaltsjahr als Mitveranstalter fungieren.
  • Die Gesamtfinanzierung ist unter Berücksichtigung der möglichen staatlichen Förderung hinreichend gesichert.
  • Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gesichert.
  • Die Fördersumme beträgt max. 75% der förderfähigen Gesamtausgaben und ist auf 2.500 € gedeckelt.
  • Jazzkonzerte, die keinen „&-More“-Anteil aufweisen
  • Öffentlich nicht zugängliche Projekte
  • Audio- und Videoproduktionen
  • Benefizveranstaltungen
  • Wettbewerbe
  • Veranstaltungen mit kulinarischem Schwerpunkt
  • Veranstaltungen mit überwiegend kommerziellen Charakter

Personalkosten, u.a.:

  • Gagen der professionellen Musiker/-innen, Richtsatz: 400 € pP
  • Künstlerisch-organisatorische Projektleitung inkl. Förderantragsabwicklung: Pauschalvergütung in Höhe von 400 €
  • Techniker/-in

Sachkosten, u. a.:

  • Miete der Location
  • Licht- und Tontechnik
  • Instrumentenleihe
  • Werbemaßnahmen können mit max. 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projekts gefördert werden. Dazu zählen:
    • Design und Druck von Werbemitteln
    • Aufnahmen kurzer Imageclips als Werbung für Projekt
    • Weitere, von Ihnen genau benannte Werbemaßnahmen, z. B. Social Media Ads
  • KSK für Projektbeteiligte, aktuell 4,9 %
  • GEMA
  • Bewirtung, Übernachtung und Reisekosten von Projektbeteiligten
  • Probenhonorare
  • Laufende Betriebskosten und alle sonstigen Ausgaben, die keinen eindeutigen Projektbezug haben und die auch ohne die Durchführung des zu fördernden Projektes angefallen wären.
  • Weiter- und Fortbildungskosten
  • Ausgaben für Kompositionsaufträge
  • Künstlergeschenke
  • Merchandise
  • Ausgaben für Audio- und Video-Produktionen/-aufzeichnungen. Hiervon ausgenommen sind Aufnahmen kurzer Imageclips als Werbung für das Projekt.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.  

  • Selbsterwirtschaftetes Vermögen
  • Nicht-projektbezogene Zuschüsse Dritter
  • Nicht-zweckgebundene Spenden
  • Ticketeinnahmen
  • Projektbezogene Zuschüsse Dritter
  • Zweckgebundene Spenden, z. B. Hutspende.

Die Höhe der Fördersumme richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Die Förderung beträgt max. 2.500 € und umfasst max. 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Projektausgaben, die nicht zuwendungsfähig sind, müssen von der antragstellenden Person selbst getragen werden.
Die beantrage Fördersumme entspricht der maximal erhältlichen Fördersumme. Die tatsächliche Fördersumme errechnet sich erst nach Prüfung des eingereichten Verwendungsnachweises und kann unter Umständen niedriger, jedoch nicht höher ausfallen. Geringere Ausgaben/ höhere Einnahmen können die Fördersumme reduzieren.

Ein Projektbeginn vor Antragstellung ist zulässig, sofern das Projekt noch nicht abgeschlossen wurde, d.h. das Konzert noch nicht durchgeführt wurde.

Je Haushaltsjahr und antragstellender Person können max. zwei Anträge eingereicht werden. Zudem ist jede Profi-Musikerin/ jeder Profi-Musiker zwei Mal im Jahr als Side(wo)man förderfähig. Das bedeutet, dass eine Person vier Mal pro Haushaltsjahr in Anträgen vorkommen darf, zwei Mal als antragstellende Person, zwei Mal als mitwirkender Teil eines Jazz & More-Projekts. 

Anträge für Projekte, die nach dem 31. März 2025 stattfinden sollen, müssen bis zum 31. März 2025, 23:59 MEZ beim Bayerischen Musikrat über das Antragsformular digital eingereicht werden. Es gilt die Ausschlussfrist.

Anträge für Projekte, die vor dem 31. März 2026 stattfinden sollen, sind grundsätzlich förderfähig. Bitte stellen Sie den Antrag wie beschrieben und teilen uns zusätzlich per Mail an jazz@bayerischer-musikrat.de mit, wann Ihr Projekt stattfinden soll.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig über das Antragsformular ein, damit bei inhaltlichen oder technischen Fragen noch genügend Zeit für die Klärung besteht. Zudem beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung und Bewertung der Anträge Zeit in Anspruch nehmen.

  • Ausführliche Projektbeschreibung als PDF.
    Folgende Themen sollten ausgeführt werden: Idee und Konzept, Anteil Jazz und Anteil „More“, Umsetzung, Beschreibung der beteiligten Personen und Partner etc.
  • Ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan. Die Excel-Vorlage des Kosten- und Finanzierungsplans ist verpflichtend und – umgewandelt in eine PDF-Datei – einzureichen. Bitte speichern Sie die Excel-Datei auch im Excel-Format für mögliche Nachfragen ab.
    Hinweis: Bitte beachten Sie die Anmerkungen zur Bearbeitung des Kosten- und Finanzierungsplans, die Sie in den ersten Zeilen der Excel-Datei finden und füllen Sie alle gelb markierten Bereiche vollständig aus.

Alle Uploads sind auf 10 MB beschränkt. Als Dateiformat ist nur PDF möglich. Mehrere Dokumente fassen Sie bitte zu einer PDF-Datei zusammen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie bitte jazz@bayerischer-musikrat.de unter Angabe der antragstellenden Person, des Projekttitels sowie einer genauen Beschreibung des Problemfalls. Bitte hängen Sie vollständige Screenshots an, die die Fehlermeldung lesbar zeigen.

Bitte wenden Sie sich umgehend an uns (jazz@bayerischer-musikrat.de), wenn

  • sich der Projektzeitraum ändert,
  • sich inhaltliche Änderungen ergeben,
  • der Zuwendungszweck nicht zu erreichen ist oder nicht mit der bewilligten Zuwendung zu erreichen ist,
  • Sie weitere Drittmittel und andere öffentliche Mittel für denselben Zweck erhalten.

Mit den weiteren verpflichtend zu verwendenden Vorlagen zum Verwendungsnachweis senden wir Ihnen eine ausfüllbare PDF für den Mittelabruf zu. Diese Datei übersenden Sie uns mitsamt der anderen Unterlagen zum Verwendungsnachweis.
Sobald die Prüfung Ihres Verwendungsnachweises erfolgreich abgeschlossen werden konnte, erhalten Sie von uns den Vertrag über die Förderung. Nach Vertragsschluss überweisen wir Ihnen die Mittel.

Die Mittel müssen nach Auszahlung innerhalb von drei Monaten für fällige Zahlungen verwendet werden (siehe 7.2.1 der VV zu Art 44 BayHO).

Auf Plakaten, Flyern sowie in allen Pressemitteilungen, die der Veranstalter anlässlich der vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und des Bayerischen Musikrats (BMR) geförderten Veranstaltung herausgibt, ist in geeigneter Weise auf die Förderung hinzuweisen.
Das Logo des StMWK sowie des BMR erhalten Sie auf Nachfrage unter jazz@bayerischer-musikrat.de.

Der einfache Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Eine Einreichung von Belegen ist nicht notwendig. Der Sachbericht geht darauf ein, ob der Förderzweck erfüllt werden konnte, also ob die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden konnten und erläutert Änderungen bzw. Abweichungen hiervon, sofern es welche gab.
Verpflichtend zu verwendende Vorlagen für den Verwendungsnachweis erhalten Sie von uns.

Den gesamten Verwendungsnachweis reichen Sie digital ein und senden diesen bitte per E-Mail an folgende Adresse: jazz@bayerischer-musikrat.de.

Der Verwendungsnachweis muss bis spätestens 6 Monate (vgl. 6.1 AnBest-P) nach Ende des Projektzeitraumes eingereicht werden. Es liegt in Ihrem Interesse, den Verwendungsnachweis zeitnah nach Projektabschluss einzureichen, da erst dann der Vertrag geschlossen und die Fördergelder ausbezahlt werden.

Belege sowie die Antrags- und Bewilligungsunterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren. Die Bayerische Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH, das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie der Bayerische Oberste Rechnungshof sind berechtigt jederzeit (vertieft) zu prüfen.