Der Bayerische Chorwettbewerb ist ein Exzellenzwettbewerb für die Chormusik und die zentrale Fördermaßnahme des Bayerischen Musikrates. Er findet alle vier Jahre statt und dient als Qualifikationswettbewerb für den Deutschen Chorwettbewerb.
Teilnehmen können alle nicht-professionellen Chöre der ausgeschriebenen Kategorien und Altersstufen in Bayern. Der Wettbewerb verbindet Leistungsvergleich und Begegnung, fördert die künstlerische Weiterentwicklung der Chöre und stärkt Austausch, Fortbildung und die öffentliche Wahrnehmung der Chormusik.
Ausgeschlossen sind Landesjugendchöre, Berufschöre und Preisträgerchöre des DCW 2023.
A Erwachsenenchöre
A1 Gemischte Kammerchöre 12-36 Mitwirkende
A2 Gemischte Chöre ab 32 Mitwirkende
A3 Vokalensembles 3-12 Mitwirkende
B Erwachsenenchöre gleiche Stimmen
B1 Frauenchöre ab 12 Mitwirkende
B2 Männerchöre ab 12 Mitwirkende
C Jugendchöre/Mädchenchöre ab 12 Mitwirkende
C1 Jugendchöre - gemischte Stimmen (12-22 Jahre, Durchschnittsalter max. 18 Jahre*)
C2 Jugendchöre/Mädchenchöre – gleiche Stimmen (12-22 Jahre, Durchschnittsalter max. 18 Jahre*)
D Kinderchöre/Jugendchöre gleiche Stimmen ab 12 Mitwirkende
D1 Kinderchöre/Jugendchöre (bis 16 Jahre, Durchschnittsalter max. 15 Jahre*)
D2 Kinderchöre (bis 13 Jahre*)
* Für die Berechnung aller Altersgrenzen und des Durchschnittsalters gilt als Stichtag der 1. Juni 2026.
Teilnahmeberechtigt am 12. Bayerischen Chorwettbewerb sind alle Chöre, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld in Bayern haben und seit dem 1. Januar 2025 kontinuierlich arbeiten (bzw. zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden haben). Teilnahmeberechtigt sind nur Chöre, die die unter den Kategorien genannte Besetzungsstärke aufweisen und deren Mitglieder Laien sind.
Weitere Details siehe hier AUSSCHREIBUNG
Ein Chor kann sich am Wettbewerb nur in einer Kategorie beteiligen. Die Teilnahme einer Auswahlgruppe (z.B. Frauengruppe des gemischten Chores) in einer weiteren Kategorie ist nicht zulässig.
Ein(e) Sänger(in) kann nur in einem Chor am Wettbewerb teilnehmen, Ausnahmen sind auf Antrag möglich. Es gelten Sonderregeln für Ensembles A3 und E5.
Siehe hier AUSSCHREIBUNG
Die Höhe der Teilnehmergebühr beträgt 200 Euro pro Chor/Ensemble.
Reisekosten zum und am Wettbewerbsort werden nicht erstattet.
Jeder Chor verpflichtet sich, bis spätestens 1. Oktober 2026 je fünf Chorpartituren seiner Vortragswerke an das Projektbüro zu senden. Der Chor erhält seine Partituren nach der Veranstaltung vollständig zurück. Die teilnehmenden Chöre sind verpflichtet, die rechtmäßige Nutzung aller eingereichten Noten im Rahmen des Wettbewerbs sicherzustellen. Sie tragen die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Urheberrechte und die Beschaffung der erforderlichen Nutzungslizenzen. Weitere Infos folgen per Mail aus dem Projektbüro des BMR.
Anmeldung hier ANMELDEFORMULAR
Anmeldeschluss ist der 30.5.2026
Beim Bayerischen Chorwettbewerb (BCW) gibt es kein Pflichtprogramm. Die in der Ausschreibung genannten Werke sind Empfehlungen und sollen das künstlerische Niveau der jeweiligen Kategorie verdeutlichen.
Wichtig: Bei einer Weiterleitung zum Deutschen Chorwettbewerb 2027 werden diese Werke verpflichtend vorgeschrieben (Ausnahme: Kategorie A3).
In der Kategorie A3 (Vokalensembles) gibt es weder beim BCW noch beim DCW ein Pflichtstück.
In der Kategorie D2 (Kinderchöre) ist nur das Pflichtwerk a cappella, weitere Werke dürfen begleitet werden.
Details siehe hier AUSSCHREIBUNG
Zugelassen sind ausschließlich A-cappella-Werke (Ausnahme: Kategorie D2, Kinderchöre). Nicht tongebende Perkussionsinstrumente sind erlaubt, wenn sie in der Partitur vorgesehen sind.
Das Programm muss Werke aus mindestens drei Epochen enthalten und in Auswahl, Vielseitigkeit und Dramaturgie überzeugen. Alle Werke sind in der Originaltonart zu singen; für Renaissance- und Barockwerke ist die Tonhöhe freigegeben. Kompositionen oder Bearbeitungen der Chorleitung sind zulässig, urheberrechtliche Bestimmungen sind zu beachten. Weitere Werke sind unter Beachtung der Vortragsdauer möglich.
Kategorien A bis E
Unter der Vortragsdauer ist die Zeit vom Beginn des ersten Stückes bis zum Schluss des letzten zu verstehen, nicht die reine Singzeit.
alle Kategorien (außer D2):
mindestens 15 und höchstens 20 Minuten
Kategorie D2:
mindestens 12 und höchstens 15 Minuten
Jedem Chor steht unmittelbar vor seiner Wertung Zeit zum Einsingen in einem anderen Raum als dem Wertungsraum zu.
Pro Kategorie und Bundesland kann ein Chor zum Deutschen Chorwettbewerb gemeldet werden, sofern er mindestens 21 Punkte erreicht hat. Darüber hinaus hat jeder Landesmusikrat die Möglichkeit, die Zulassung weiterer besonders geeigneter Chöre zu beantragen.
Der Deutsche Chorwettbewerb findet vom 1. bis 9. Mai 2027 in Leipzig statt.
Aufenthaltsdauer und Wertungstermine der einzelnen Kategorien werden nach Ablauf der Landeswettbewerbe festgelegt.
Der Bayerische Chorwettbewerb kann aufgezeichnet werden. Alle Wettbewerbsveranstaltungen sind öffentlich, das heißt: Neben der Jury werden auch interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend sein.
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erklären sich die teilnehmenden Chöre ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre Wettbewerbsvorträge aufgezeichnet, gesendet und veröffentlicht werden. Dies umfasst insbesondere Aufnahmen durch den Bayerischen Musikrat (BMR) und den Bayerischen Rundfunk (BR). Weitere Infos siehe hier AUSSCHREIBUNG
Der Bayerische Chorwettbewerb ist ein Exzellenzwettbewerb für die Chormusik und die zentrale Fördermaßnahme des Bayerischen Musikrates. Er findet alle vier Jahre statt und dient als Qualifikationswettbewerb für den Deutschen Chorwettbewerb.
Teilnehmen können alle nicht-professionellen Chöre der ausgeschriebenen Kategorien und Altersstufen in Bayern. Der Wettbewerb verbindet Leistungsvergleich und Begegnung, fördert die künstlerische Weiterentwicklung der Chöre und stärkt Austausch, Fortbildung und die öffentliche Wahrnehmung der Chormusik.
E Populäre Vokalmusik
E1 a cappella ab 12 Mitwirkende
E2 a cappella mit Einzelmikrofonierung ab 12 Mitwirkende
E3 mit Begleitung von bis zu drei Instrumenten ab 12 Mitwirkende
E4 Jugendchöre – a cappella ab 12 Mitwirkende (12-22 Jahre, Durchschnittsalter max. 18 Jahre*)
E5 Vokalensembles – a cappella 3-12 Mitwirkende
E6 Gospelchöre (Sonderkategorie ohne Weiterleitungsmöglichkeit zum Deutschen Chorwettbewerb) E6-1 Gospelchöre a cappella ab 16 Mitwirkende (Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendchöre unterschiedlicher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sängerinnen und Sängern.) E6-2 Gospelchöre mit Begleitung von bis zu drei Instrumenten ab 16 Mitwirkende (Zugelassen sind Erwachsenen- und Jugendchöre unterschiedlicher Besetzungsformen mit mindestens 16 Sängerinnen und Sängern plus Begleitung.)
* Für die Berechnung aller Altersgrenzen und des Durchschnittsalters gilt als Stichtag der 1. Juni 2026.
Weitere Infos siehe hier AUSSCHREIBUNG
Teilnahmeberechtigt am 12. Bayerischen Chorwettbewerb sind alle Chöre, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld in Bayern haben und seit dem 1. Januar 2025 kontinuierlich arbeiten (bzw. zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden haben). Teilnahmeberechtigt sind nur Chöre, die die unter den Kategorien genannte Besetzungsstärke aufweisen und deren Mitglieder Laien sind.
Weitere Details siehe hier AUSSCHREIBUNG
Ein Chor kann sich am Wettbewerb nur in einer Kategorie beteiligen. Die Teilnahme einer Auswahlgruppe (z.B. Frauengruppe des gemischten Chores) in einer weiteren Kategorie ist nicht zulässig.
Ein(e) Sänger(in) kann nur in einem Chor am Wettbewerb teilnehmen, Ausnahmen sind auf Antrag möglich. Es gelten Sonderregeln für Ensembles A3 und E5.
Siehe hier AUSSCHREIBUNG
Die Höhe der Teilnehmergebühr beträgt 200 Euro pro Chor/Ensemble.
Reisekosten zum und am Wettbewerbsort werden nicht erstattet.
Jeder Chor verpflichtet sich, bis spätestens 1. Oktober 2026 je fünf Chorpartituren seiner Vortragswerke an das Projektbüro zu senden. Der Chor erhält seine Partituren nach der Veranstaltung vollständig zurück. Die teilnehmenden Chöre sind verpflichtet, die rechtmäßige Nutzung aller eingereichten Noten im Rahmen des Wettbewerbs sicherzustellen. Sie tragen die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Urheberrechte und die Beschaffung der erforderlichen Nutzungslizenzen. Weitere Infos folgen per Mail aus dem Projektbüro des BMR.
Anmeldung hier ANMELDEFORMULAR
Anmeldeschluss ist der 30.5.2026
Unter der Vortragsdauer ist die Zeit vom Beginn des ersten Stückes bis zum Schluss des letzten zu verstehen, nicht die reine Singzeit.
alle Kategorien: mindestens 15 und höchstens 20 Minuten
Jedem Chor steht unmittelbar vor seiner Wertung Zeit zum Einsingen in einem anderen Raum als dem Wertungsraum zu.
In Kategorie E1-5 sind sämtliche Stilrichtungen der populären Vokalmusik zugelassen, darunter z. B. Pop, Jazz, Gospel, Barbershop, Latin, Swing, Rock, Funk, Spiritual u. a.
Sowohl gemischtstimmige als auch gleichstimmige Besetzungen sind zugelassen. Die gewählte Besetzungsart muss jedoch während des gesamten Wettbewerbsprogramms beibehalten werden.
Detaillierte Infos siehe hier AUSSCHREIBUNG
Auf der Seite des DCW findet sich eine Literatur-Auswahlliste zur Orientierung
https://www.deutscher-chorwettbewerb.de/mitsingen/ausschreibung/literaturliste/populaere-chormusik
Das Wettbewerbsprogramm muss mindestens ein Up-Tempo-Stück enthalten und sich aus Gospel- und Spiritual-Songs aus mindestens drei unterschiedlichen Stilrichtungen (z. B. Latin, Swing, Pop, Rock) zusammensetzen. Eigene Titel und Bearbeitungen des Dirigenten sind erlaubt; die Stücke können auch Teil eines zusammenhängenden Werkes sein. Es zählen besonders Vielseitigkeit und eine überzeugende Dramaturgie des Programms neben den technischen und künstlerischen Leistungen. Detaillierte Infos siehe hier AUSSCHREIBUNG
Auf der Seite des DCW findet sich eine Literatur-Auswahlliste zur Orientierung https://www.deutscher-chorwettbewerb.de/mitsingen/ausschreibung/literaturliste/populaere-chormusik
Ein Tontechniker wird vom Veranstalter gestellt. Es ist jedoch auch erlaubt, eine eigene Tontechnikerin oder einen eigenen Tontechniker mitzubringen. Die technische Grundausstattung (PA-Anlage, Monitorboxen und Mikrofone) wird vor Ort bereitgestellt. Das vorhandene branchenübliche Mischpult ist verpflichtend zu nutzen.
Zum Einsatz von Effekten siehe Ausschreibung AUSSCHREIBUNG.
Nicht erlaubt ist es, eigene Speichermedien (z. B. USB-Sticks) mitzubringen und Inhalte auf das Mischpult zu laden.
Allen teilnehmenden Chören wird frühzeitig ein Tech-Rider mit den örtlichen Gegebenheiten zugesendet.
Zur Gewährleistung optimaler Bedingungen findet rechtzeitig vor dem Wettbewerb eine Abstimmung zwischen dem Technikteam des Bayerischen Musikrates und den Technikverantwortlichen der Chöre statt. Diese Absprachen münden in ein einheitliches technisches Setup für den Wettbewerb.
Pro Kategorie (Ausnahme E6) und Bundesland kann ein Chor zum Deutschen Chorwettbewerb gemeldet werden, sofern er mindestens 21 Punkte erreicht hat. Darüber hinaus hat jeder Landesmusikrat die Möglichkeit, die Zulassung weiterer besonders geeigneter Chöre zu beantragen.
Der Deutsche Chorwettbewerb findet vom 1. bis 9. Mai 2027 in Leipzig statt.
Aufenthaltsdauer und Wertungstermine der einzelnen Kategorien werden nach Ablauf der Landeswettbewerbe festgelegt.
Der Bayerische Chorwettbewerb kann aufgezeichnet werden. Alle Wettbewerbsveranstaltungen sind öffentlich, das heißt: Neben der Jury werden auch interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend sein.
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erklären sich die teilnehmenden Chöre ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre Wettbewerbsvorträge aufgezeichnet, gesendet und veröffentlicht werden. Dies umfasst insbesondere Aufnahmen durch den Bayerischen Musikrat (BMR) und den Bayerischen Rundfunk (BR).
Weitere Infos siehe hier AUSSCHREIBUNG