Hier finden Sie die Ausschreibung und nachfolgend noch eine Erläuterung zum Volkslied.
Erläuterung zum Volkslied:
Für alle anderen Kategorien (außer F2) gilt: „Ein Strophenlied aus der deutschsprachigen Volksliedtradition; einstimmig vorgetragen. Die Tonart ist frei wählbar.“
D.h. Ein Chor kann das Volkslied zunächst einstimmig und dann mehrstimmig singen. Ein Chor kann aber auch nur einstimmig singen.
In den Kategorien G1-G3 und H2 der populären Chormusik muss ein eigenes Arrangement vom Volkslied „Es waren zwei Königskinder“ gesungen werden. Von den zahlreichen Strophen im Original müssen mindestens drei gesungen. Da jeder Chor ein individuelles Arrangement singen muss, kann einstimmig auch dabei sein. Dies ist aber keine Pflicht.