Bayerischer Chorwettbewerb

Der Bayerische Chorwettbewerb ist eine Fördermaßnahme des Bayerischen Musikrates für die Chormusik in Bayern. Leistungsvergleich und Begegnung geben den Chören bei dieser Veranstaltung Gelegenheit, ihr musikalisches Können zu überprüfen und ihre künstlerische Ausdrucksfähigkeit zu zeigen. 

Singen im Chor heißt: Einzelne bringen ihre Begabung und ihr Können in eine gemeinsame, künstlerische Leistung ein. Lust an der Musik, Lernbereitschaft und Disziplin sind dabei Voraussetzungen für überzeugende Ergebnisse. Diese werden beim Chorwettbewerb Bayern präsentiert und ausgezeichnet. Leistungsvergleich und Begegnung von Chören unterschiedlicher Gattungen und Altersstufen geben auch wertvolle Impulse für die chorische Breitenarbeit. 

Der Chorwettbewerb Bayern dient gleichzeitig zur Qualifizierung für den Deutschen Chorwettbewerb des Deutschen Musikrates, bei dem sich ausgewählte Chöre aus allen 16 Bundesländern treffen. Dem Wettbewerb stellen sich Teilnehmer von sehr unterschiedlicher Art und mit sehr unterschiedlichem Anspruch. Für die einen ist das Mitmachen - unabhängig vom Resultat - entscheidendes Motiv. Andere wiederum bemühen sich um Leistungen, die eine Qualifizierung zum Bundeswettbewerb zum Ziel haben. 

Der Chorwettbewerb Bayern möchte auch die Öffentlichkeit auf die Bedeutung von Chören und Chormusik aufmerksam machen; daher ist die Bevölkerung herzlich eingeladen, den Wettbewerb mitzuerleben.

 

 

Ausschreibung

Der Bayerische Musikrat hat die Bedingungen der Ausschreibung für seinen Landeswettbewerb von der Ausschreibung des Deutschen Chorwettbewerbs übernommen. Details können Sie im Internet unter der Adresse des Deutschen Musikrates nachlesen bzw. runterladen. Die Literaturlisten können Sie unten  einsehen.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Chöre, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld in Bayern haben und seit dem 1. Januar 2020 kontinuierlich arbeiten bzw. zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden haben. 

Zugelassen sind nur Chöre, die aus mindestens 16 Personen bestehen (mit Ausnahme der Kategorien H1 Vokalensembles und H2  Vokalensembles - Populäre Chormusik etc. ) und deren Mitglieder ausschließlich  Personen sind, die ihren Lebensunterhalt nicht überwiegend durch Singen- oder Gesangsunterricht verdienen. 

Ausgeschlossen sind Berufschöre und alle 1. Preisträger des 10. Deutschen Chorwettbewerbs 2018.

Für die Berechnung aller Altersgrenzen und des Durchschnittsalter gilt als Stichtag der 01.06.2022.

Ein Chor kann sich am Wettbewerb nur in einer Kategorie beteiligen. Die Teilnahme einer Auswahlgruppe (z.B. Frauengruppe des gemischten Chores) in einer weiteren Kategorie ist nicht zulässig. Eine Sängerin bzw. ein Sänger kann nur in einem Chor am Wettbewerb teilnehmen. Ausnahmen sind auf Antrag möglich. Die Sängerinnen und Sänger der Vokalensembles (Kat. H1 und H2) können zusätzlich auch in den Chorkategorien mitsingen, sofern sie ihren überwiegenden Lebensunterhalt nicht durch Singen oder Gesangsunterricht verdienen.

Anmeldung und Downloads

Erläuterung zum Volkslied:
Für alle anderen Kategorien (außer F2) gilt: „Ein Strophenlied aus der deutschsprachigen Volksliedtradition; einstimmig vorgetragen. Die Tonart ist frei wählbar.“
D.h. Ein Chor kann das Volkslied zunächst einstimmig und dann mehrstimmig singen. Ein Chor kann aber auch nur einstimmig singen.
In den Kategorien G1-G3 und H2 der populären Chormusik muss ein eigenes Arrangement vom Volkslied „Es waren zwei Königskinder“ gesungen werden. Von den zahlreichen Strophen im Original müssen mindestens drei gesungen. Da jeder Chor ein individuelles Arrangement singen muss, kann einstimmig auch dabei sein. Dies ist aber keine Pflicht.

 

Starker Partner

Auch dieses Jahr unterstützen die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken im Rahmen einer Förderpartnerschaft den Bayerischen Chorwettbewerb. Herzlichen Dank!