Anträge ganzjährig stellen

Seit Änderung der Richtlinien 2020 entfällt die bisherige Antragsfrist und bayerische Laienensembles können jederzeit Fördermittel für die internationale musikalische Begegnung beantragen. Vielmehr wird empfohlen, Anträge so früh wie möglich zu stellen, auch  jahresübergreifend,  z.B.  2020  für  eine Maßnahme in 2021.

Zwingend erforderlich ist eine Antragsstellung vor dem Abschluss des ersten dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. Flug- oder Hotelbuchung). Der Bayerische Musikrat muss den vorzeitigen Maßnahmebeginn bestätigen!

Die Anträge werden nicht mehr über die Laienmusikverbände sondern direkt beim Bayerischen Musikrat eingereicht.

Neu ist auch, dass neben der Teilnahme an Wettbewerben auch die Teilnahme an kulturell  bedeutenden und  anerkannten internationalen musikalischen Festivals gefördert wird.

Die Anträge sind hier auf der Seite zu finden und müssen direkt beim Bayerischer Musikrat Projekt  GmbH,  Sandstr.  31,  80335  München gestellt werden. Der Bayerische Musikrat organisiert für das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Prüfung und Vergabe der Fördermittel.

Hier finden Sie das Merkblatt zu den Richtlinien. 2020_FimB_Merkblatt.pdf

 

zurück