Antragstellung

Rechtliche Hinweise

Bitte lesen Sie sich vor der Antragstellung auf jeden Fall die Richtlinien zum Förderprogramm durch. Dort sind alle Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine Förderung zu finden:

Richtlinien (Stand 01.01.2020)

Datenschutzhinweis

AnBest-P (Stand 01.01.2023)

 

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt seit 01.04.2022 über das Online-Portal des Bayerischen Musikrats:

www.laienmusik-bayern.de

Bitte informieren Sie sich im Vorstand, ob in Ihrem Verein bereits ein Benutzerkonto über Ihren Verband angelegt ist. Eine Verbandsmitgliedschaft ist Voraussetzung für eine Förderung im Bayerischen Musikrat. Sollte noch kein Konto existieren können Sie sich eigenständig im Portal registrieren.

 

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt aktuell noch über das bisherige Formular:

Abrechnungsformular

 

​​​​​​Zusätzliche Informationen

Definition eines "Ensembles" i.S.d. Förderprogrammes seit September 2021

Ein Ensemble im Sinne des Förderprogramms für internationale musikalische Begegnungen muss grundsätzlich aus mindestens sechs Personen bestehen, wobei eine dieser Personen eine Leitungsfunktion innehat. Es handelt sich hierbei um eine allgemeingültige inhaltliche Definition des Begriffs "Laienmusikensemble" im Sinne der Richtlinien für die Förderung internationaler Begegnungen. Maßgeblich für die Feststellung des Vorliegens der Antragsvoraussetzungen ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Abweichungen sind nur im Ausnahmefall mit Zustimmung der Kommission möglich und müssen im Rahmen der Antragseinreichung hinreichend begründet werden.