Antragstellung

WICHTIG: Stellen Sie Ihren Antrag bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen.

Ein Projekt gilt als begonnen, wenn ein dem Projekt zurechenbarer Lieferung- und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Die Nichtbeachtung kann förderschädlich sein. Siehe auch FAQ.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal des Bayerischen Musikrats:

www.laienmusik-bayern.de

Bitte informieren Sie sich im Vorstand, ob in Ihrem Verein bereits ein Benutzerkonto über Ihren Verband angelegt ist. Eine Verbandsmitgliedschaft ist Voraussetzung für eine Förderung im Bayerischen Musikrat. Sollte noch kein Konto existieren können Sie sich eigenständig im Portal registrieren.

Mitteilungspflicht bei Änderungen Ihres Antrag

Formular "Mitteilungen zum Förderantrag"

Rechtliche Hinweise

Bitte lesen Sie sich vor der Antragstellung auf jeden Fall die Richtlinien zum Förderprogramm durch. Dort sind alle Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine Förderung zu finden:

Richtlinien (Stand 22.01.2025)

Datenschutzhinweis

AnBest-P