Seit 2023 werden in ganz Bayern Pojekte gefördert, die für Grenzgänge in Sachen Jazz stehen. Ziel ist es, Vorhaben zu unterstützen, die Brücken bauen, die neue Perspektiven eröffnen. Das Jazz & More-Projekt soll über das Konzept eines Standard-Jazzkonzerts hinaus gehen. Es muss in Bayern durchgeführt und mehrheitlich von in Bayern ansässigen Profimusikerinnen und -musikern verwirklicht werden. Dabei sollen Jazzinhalte auch einem nicht jazzaffinen Publikum nahegebracht werden und neue Spielmöglichkeiten für Jazz erschlossen werden.
Denkbar wären beispielsweise ein Live-Soundtrack zu einer Weihnachts-Lesung, das Vertonen einer neuen Ausstellungsführung im Museum, bei einem Mannschaftssport einmal kollektiv improvisierende „Cheerspieler“ statt Cheerleader einzusetzen oder einem Lindy Hop Tanzabend live mit Hot Jazz einzuheizen. Genre- und spartenübergreifende Ansätze, die unmittelbar öffentlichkeitswirksam sind – das heißt unter Publikumsbeteiligung stattfinden – sind gefragt. Auch wenn der Barock auf Jazz trifft, werden Brücken gebaut. Oder wenn in einem Kino Kultfilme einen neuen Soundtrack bekommen. Entscheidend: Der Live-Jazz darf nicht Beiwerk sein, sondern muss eine prägende Wirkung haben.
Der Förderanteil kann maximal 75 % betragen und darf eine Summe von 2.500 € nicht überschreiten. Ganz wichtig: Vor einer Förderzusage dürfen noch keine Verträge geschlossen worden sein. Planungen sind förderunschädlich. Alle Weitere Infos entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Förderprogramm.
Wir freuen uns auf kreative Projektanträge von Musikerinnen und Musikern aus ganz Bayern, die überraschen, beflügeln und begeistern.
Folgende Antragsunterlagen sind im Rahmen des digitalen Antragsverfahrens hochzuladen:
Die Vorlage zeigt Ihnen auf, wie detailliert Einnahmen und Ausgaben darzustellen sind und welche Ausgaben zuwendungsfähig/nicht zuwendungsfähig sind.
Der digitale Antrag kann nur abgeschlossen werden, wenn alle Angaben vollständig ausgefüllt sind und alle Unterlagen vollständig hochgeladen wurden.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Bayern.
Alle projektbeteiligten Musiker/-innen müssen professionelle Musiker/-innen und min. 50% von ihnen müssen in Bayern wohnhaft sein.
Das Förderprogramm unterstützt Projekte, die innovative Ansätze im Jazz verfolgen und über traditionelle Jazzkonzerte hinausgehen, um neue Perspektiven zu eröffnen und Publikumsgruppen zu erreichen. Der Fokus liegt auf öffentlichkeitswirksamen, genre- und spartenübergreifenden Projekten, bei denen der Live-Jazz eine zentrale Rolle spielt.
Ziel der Förderung ist die Stärkung innovativer Jazzprojekte und die Ansprache von Interessierten außerhalb des reinen Jazzpublikums in Bayern.
Personalkosten:
Gagen der professionellen Musiker/-innen (Richtsatz: 400 € pP) sowie weitere Personalkosten z. B. Projektleitung, Technik
Sachkosten, u. a.:
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Höhe der Fördersumme richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Die Förderung beträgt max. 2.500 € und umfasst max. 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Projektausgaben, die nicht zuwendungsfähig sind, müssen von der antragstellenden Person selbst getragen werden.
Die beantrage Fördersumme entspricht der maximal erhältlichen Fördersumme. Geringere Ausgaben können die Fördersumme reduzieren.
Nein, das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Sie können jedoch mit Antragstellung den vorzeitigen Vorhabenbeginn beantragen, um vor Erlass eines Zuwendungsbescheides mit dem Projekt förderunschädlich beginnen zu können.
Je Haushaltsjahr und antragstellender Person können max. zwei Anträge eingereicht werden. Zudem ist jede Profi-Musikerin/ jeder Profi-Musiker zwei Mal im Jahr als Side(wo)man förderfähig. Das bedeutet, dass eine Person vier Mal pro Haushaltsjahr in Anträgen vorkommen darf, zwei Mal als antragstellende Person, zwei Mal als mitwirkender Teil eines Jazz & More-Projekts.
Anträge für Projekte, die bis zum 31. März 2025 stattfinden sollen, können Sie im Haushaltsjahr 2024 einreichen. Letztmöglicher Termin zur Einreichung: 08. Dezember 2024.
Anträge für Projekte, die nach dem 31. März 2025 stattfinden sollen, müssen bis zum 31. März 2025, 23:59 MEZ beim Bayerischen Musikrat über das Antragsformular digital eingereicht werden. Es gilt die Ausschlussfrist.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig über das Antragsformular ein, damit bei inhaltlichen oder technischen Fragen noch genügend Zeit für die Klärung besteht. Zudem beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung und Bewertung der Anträge Zeit in Anspruch nehmen.
Folgende Themen sollten ausgeführt werden: Idee und Konzept, Anteil Jazz und Anteil „More“, Umsetzung, Beschreibung der beteiligten Personen und Partner etc.
Alle Uploads sind auf 10 MB beschränkt. Als Dateiformat ist nur PDF möglich. Mehrere Dokumente fassen Sie bitte zu einer PDF-Datei zusammen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie bitte jazz@bayerischer-musikrat.de unter Angabe der antragstellenden Person, der Antragsnummer sowie einer genauen Beschreibung des Problemfalls. Bitte hängen Sie vollständige Screenshots an, die die Fehlermeldung lesbar zeigen.
Bitte wenden Sie sich umgehend an uns (jazz@bayerischer-musikrat.de), wenn
Bitte rufen Sie mit Eingabe des Verwendungsnachweises die Mittel per Mail ab. Geben Sie hierzu bitte Ihre Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN, BIC) sowie Ihre Steuernummer an.
Die Mittel müssen nach Auszahlung innerhalb von drei Monaten für fällige Zahlungen verwendet werden (siehe 7.2.1 der VV zu Art 44 BayHO).
Auf Plakaten, Flyern sowie in allen Pressemitteilungen, die der Veranstalter anlässlich der vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und des Bayerischen Musikrats (BMR) geförderten Veranstaltung herausgibt, ist in geeigneter Weise auf die Förderung hinzuweisen.
Das Logo des StMWK sowie des BMR erhalten Sie auf Nachfrage unter jazz@bayerischer-musikrat.de.
Der einfache Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Eine Einreichung von Belegen ist nicht notwendig. Der Sachbericht geht darauf ein, ob der Förderzweck erfüllt werden konnte, also ob die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden konnten und erläutert Änderungen bzw. Abweichungen hiervon, sofern es welche gab.
Eine Vorlage für den Verwendungsnachweis erhalten Sie auf Nachfrage bei uns.
Den gesamten Verwendungsnachweis reichen Sie digital ein und senden diesen bitte per E-Mail an folgende Adresse: jazz@bayerischer-musikrat.de.
Der Verwendungsnachweis muss bis spätestens 6 Monate (vgl. 6.1 AnBest-P) nach Ende des Projektzeitraumes eingereicht werden. Es liegt in Ihrem Interesse, den Verwendungsnachweis zeitnah nach Projektabschluss einzureichen, da erst dann die Fördergelder ausbezahlt werden.
Belege sowie die Antrags- und Bewilligungsunterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren. Die Bayerische Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH, das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie der Bayerische Oberste Rechnungshof sind berechtigt jederzeit (vertieft) zu prüfen.